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Deutsche Dahlien-, Fuchsien - und Gladiolen-Gesellschaft eV. 

Seit 1897 Liebhabergesellschaft für Pflanzenfreunde.  Auch für Freunde der Kübelpflanzen
 
 
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Dahlien - Sorten - Neuheitenprüfung
Neuheitenprüfungen früher und heute
Anmerkung über die Beurteilung von Dahlienneuheiten aus "Vilmorin's Blumengärtnerei", Parey 1883, - 14 Jahre vor der Gründung der DDFGG:

"Da die Zahl der Varietäten von Jahr zu Jahr zunimmt, so würde es im Interesse der Gärtner sein, wenn die Georginenzüchter aus ihrer Sämlingsschule nur das Allerbeste für den Handel auswählen und sich hierbei immer diejenigen Eigenschaften vergegenwärtigen wollten, welche von einer guten Georgine gefordert werden müssen.
Aloha
Aloha (#51) auch Bridgeview Aloha
Dieselbe bestehen in Folgendem:

Die Blumen müssen frei über dem Blätterbusche stehen.

Die langen und dünnen Blütenstiele müssen fest und elastisch und vollkommen gerade sein und die Blumen so tragen, daß ihre ganze Farbenfläche ins Auge fällt.

Die Blume muß regelmäßig gewölbt und mehr oder weniger kugelig gebaut, die Einzelblüten dagegen müssen dachzieglig geordnet sein und in ihrer Form soviel wie möglich der Zellen- oder Muschelform entsprechen.

Von den Farben verlangt man Reinheit und Glanz; sind die Blumen gestreift, gefleckt oder gespritzt, so sei die Nebenfarbe lebhaft, gut abgesetzt und auffallend."



Heute wird die Neuheitsprüfung von der DDFGG durchgeführt.

Die Dahlienzüchter senden je Sorte und Prüffeld fünf Jungpflanzen ein.
Die Prüffelder befinden sich an klimatisch unterschiedllichen Standorten und zwar in:
Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Siebeldingen..

Die Pflege obliegt dem Personal der Prüfungsfelder.

Es bedarf einer zweijährigen Prüfung durch die DDFGG, um aus Neuheiten auch eine
handelswürdige Neuheit zu machen.

Im August/September prüfen
unabhängige Fachleute die Neuheiten und legen laut folgenden Bewertungskriterien eine Gesamtpunktzahl fest.


Bewertungskriterien: (mit je 10 Punkten als Höchstzahl)
  1. Gesundheit
  2. Wuchs, Aufbau und Standfestigkeit
  3. Blütenstand über dem Laub
  4. Blütenform
  5. Frühzeitigkeit und Blühwilligkeit
  6. Farbwirkung
  7. Haltung der Einzelblüte und Stiel
  8. Blütenhaltbarkeit, Streuen, Verblassen, Witterungseinflüsse
  9. Neuheitswert
  10. Gesamteindruck
Erhält eine Neuzucht bei der Prüfung 85 und mehr Punkte , darf sie benannt und in den Handel gebracht werden.