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Neuheitenprüfungen früher und heute
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Anmerkung über die Beurteilung von Dahlienneuheiten aus "Vilmorin's Blumengärtnerei", Parey 1883, -
14 Jahre vor der Gründung der DDFGG:
"Da die Zahl der Varietäten von Jahr zu Jahr zunimmt,
so würde es im Interesse der Gärtner sein,
wenn die Georginenzüchter aus ihrer Sämlingsschule nur das Allerbeste für den Handel auswählen
und sich hierbei immer diejenigen Eigenschaften vergegenwärtigen wollten,
welche von einer guten Georgine gefordert werden müssen.
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Dieselbe bestehen in Folgendem:
Die Blumen müssen frei über dem Blätterbusche stehen.
Die langen und dünnen Blütenstiele müssen fest und elastisch und vollkommen gerade
sein
und die Blumen so tragen,
daß ihre ganze Farbenfläche ins Auge fällt.
Die Blume muß regelmäßig gewölbt und mehr oder weniger kugelig gebaut,
die Einzelblüten dagegen müssen dachzieglig geordnet sein und in ihrer Form
soviel wie möglich der Zellen- oder Muschelform entsprechen.
Von den Farben verlangt man Reinheit und Glanz; sind die Blumen gestreift,
gefleckt oder gespritzt,
so sei die Nebenfarbe lebhaft, gut abgesetzt und auffallend."
Heute
wird die Neuheitsprüfung von der DDFGG durchgeführt.
Die Dahlienzüchter senden je Sorte und Prüffeld fünf Jungpflanzen ein.
Die Prüffelder befinden sich an klimatisch unterschiedllichen Standorten und zwar in:
Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Siebeldingen..
Die Pflege obliegt dem Personal der Prüfungsfelder.
Es bedarf einer zweijährigen Prüfung durch die DDFGG, um aus Neuheiten auch eine
handelswürdige Neuheit
zu machen.
Im August/September prüfen unabhängige Fachleute
die Neuheiten und legen laut folgenden Bewertungskriterien
eine Gesamtpunktzahl fest.
Bewertungskriterien: (mit je 10 Punkten als Höchstzahl)
- Gesundheit
- Wuchs, Aufbau und Standfestigkeit
- Blütenstand über dem Laub
- Blütenform
- Frühzeitigkeit und Blühwilligkeit
- Farbwirkung
- Haltung der Einzelblüte und Stiel
- Blütenhaltbarkeit, Streuen, Verblassen, Witterungseinflüsse
- Neuheitswert
- Gesamteindruck
Erhält eine Neuzucht bei der Prüfung 85 und mehr Punkte ,
darf sie benannt und in den Handel gebracht werden.
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